Gemeinde Buseck
Die Gemeinde Buseck ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als solche steht ihr das Recht zu, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dazu gehören alle örtlichen Angelegenheiten, die nicht kraft Gesetzes anderen Trägern öffentlicher Verwaltung übertragen sind.
Inhalt der Gemeindeselbstverwaltung ist die selbstständige Verwaltung der eigenen, örtlichen Angelegenheiten durch die Gemeinde unter eigener

Verantwortung. Dazu gehören u. a.: die Organisationshoheit, die Personalhoheit, die Finanzhoheit, die Planungshoheit, die Rechtsetzungshoheit, die Daseinsvorsorge.
Selbstverwaltungsaufgaben sind aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Zur Verwirklichung der Selbstverwaltung hat die Gemeinde Buseck das Recht, Satzungen zur Regelung ihrer Angelegenheiten zu erlassen.
Die Selbstverwaltung wird unter anderem durch folgende Rechte gewährleistet:
-
das Recht, einen Anteil am Steueraufkommen zu erhalten
-
das Recht zur Einrichtung einer Gemeindevertretung
Es werden folgende Aufgaben der Gemeinde unterschieden:
Pflichtaufgaben
Beispiele: Straßenbau, Schulen, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung, Feuerschutz, Bebauungsplan.
Freiwillige Aufgaben
Beispiele: Öffentliche Verkehrsmittel, öffentliches Grün, Sportstätten, Museen, Theater, Badeanstalten.
Übertragene Auftragsangelegenheiten
Beispiele: Bau- und Gewerbeaufsicht, Straßenverkehrsaufsicht, Wohnungsbauförderung, Meldewesen, Standes-, Pass- und Versicherungsamt, Wohnraumbewirtschaftung, Volkszählung, Wahlen.
Weitere Infos finden Sie auf der Website der Gemeinde Buseck: www.buseck.de
Unsere Vertreter im Gemeindevorstand:

Dirk Haas
Bürgermeister


Rudolf Buchtalek
Beigeordneter
Gerhard Hackel
Beigeordneter


Christopher Saal
Beigeordneter
Marlies Scheld
Beigeordnete
Weitere Informationen rund um den Gemeindvorstand finden Sie hier.